Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Praxis für Sol'enra Practitioner Michael Le Engelsholt 6, 41069 Mönchengladbach
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Verträge zwischen Michael Le, Engelsholt 6, 41069 Mönchengladbach (nachfolgend „Sol'enra Practitioner“ genannt), und dem Klienten (Verbraucher)
1.2 Für Seminare, Ausbildungen und Coachings gelten gesonderte Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die nachfolgenden Regelungen über den Vertragsschluss gelten für Anfragen über das Webportal https://www.michaelle.de sowie per E-Mail an amunra@michaelle.de und werden Bestandteil aller Vergütungsvereinbarungen.
2.2 Die Präsentation der Dienstleistung auf dem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung gibt der Klient ein Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.
2.3 Durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung und Terminvereinbarung durch den Sol'enra Practitioner kommt ein verbindliches Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der jeweiligen Vergütungsvereinbarung.
2.4 Die Vereinbarung einer Sol'enra Session für Dritte ist ausgeschlossen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung und Verspätung
3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Sol'enra Practitioners, den Klienten energetisch zu unterstützen und die Chakren zu harmonisieren. Ein konkreter Erfolg oder eine Heilung wird weder versprochen noch gewährleistet und wird nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses.
3.2 Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz des Sol'enra Practitioners. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls anfallende Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Die Leistung bezieht sich auf eine Einzel-Sol'enra-Session oder eine Gruppen-Session, soweit nicht abweichend vereinbart. Tag, Uhrzeit und Dauer werden vorab verbindlich vereinbart.
3.4 Bei einer Verspätung des Klienten verkürzt sich die Dauer der Sol'enra Session entsprechend. Ein Anspruch auf Verlängerung der Sitzung, Nachholung der versäumten Zeit oder eine Reduzierung der vereinbarten Vergütung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3.5 Die angewendeten Techniken stellen ausdrücklich keine Psychotherapie, medizinische oder heilpraktische Behandlung dar und ersetzen eine solche nicht. Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit durch die angewendeten Techniken ist bei sachgemäßer Anwendung ausgeschlossen; ein gesetzlicher Haftungsausschluss erwächst daraus nicht.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit und Ausfallhonorar
4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Vergütungsvereinbarung.
4.2 Die Bezahlung kann in bar oder per Überweisung erfolgen.
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Bei Barzahlung wird die Vergütung unmittelbar vor Beginn der Sol'enra Session fällig.
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Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Termintag auf dem angegebenen Konto gutzuschreiben.
4.3 Sollten mehrere Sol'enra Sessions vereinbart werden, wird der Rechnungsbetrag der jeweils folgenden Sitzung ebenfalls bis spätestens 3 Tage vor dem jeweiligen Termin fällig.
4.4 Da es sich um eine Bestellpraxis handelt und der vereinbarte Termin exklusiv für den Klienten freigehalten wird, führt eine Nichtwahrnehmung des Termins ohne rechtzeitige Absage (Nichterscheinen) dazu, dass der Rechnungsbetrag in voller Höhe (100 %) als Ausfallhonorar fällig wird.
4.5 Eine kostenfreie Absage oder Terminverlegung ist bis spätestens 3 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem vereinbarten Termin in Textform (z. B. per E-Mail) möglich. Bei nicht fristgerechter Absage bleibt der Anspruch auf die Vergütung in voller Höhe bestehen, während der Anspruch auf Erbringung der Leistung entfällt.
4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung aus einem vom Sol'enra Practitioner nachweislich zu vertretenden Grund werden keine Kosten in Rechnung gestellt bzw. bereits gezahlte Beträge erstattet oder ein Ersatztermin vereinbart.
§ 5 Haftung
5.1 Die Haftung des Sol'enra Practitioners ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.
5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt uneingeschränkt bestehen.
§ 6 Mitwirkung des Klienten
6.1 Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet, den Sol'enra Practitioner vor der Terminvereinbarung darüber zu informieren, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit vorgelegen haben sowie ob aktuell medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen stattfinden.
6.2 Die Reibungslosigkeit und die Wirkung einer Sol'enra Session setzen die eigenverantwortliche und kooperative Mitwirkung des Klienten voraus.
§ 7 Sitzungsabbruch, Ablehnung
7.1 Der Sol'enra Practitioner ist berechtigt, eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern er Kenntnis erlangt, dass der Klient seine Pflichten nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt hat.
7.2 Ferner ist der Sol'enra Practitioner berechtigt, Anfragen nach eigenem Ermessen abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern ein berechtigtes Interesse am Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn kein notwendiges Vertrauensverhältnis hergestellt werden kann oder der Klient den Anweisungen nicht Folge leistet.
§ 8 Datenschutz und Aufzeichnungen
8.1 Der Sol'enra Practitioner verarbeitet personenbezogene Daten des Klienten (einschließlich eventuell angegebener Gesundheitsdaten) ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung der Sol'enra Sessions.
8.2 Die Verarbeitung erfolgt streng im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Eine Weitergabe der Klientendaten an unbefugte Dritte findet nicht statt.
8.3 Die Daten werden nach der letzten Sol'enra Session im Rahmen der gesetzlichen steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
8.4 Der Klient hat jederzeit das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
8.5 Sofern Audio- oder Videoaufzeichnungen im Rahmen der Sitzung vorgesehen sind, wird der Klient vorab darauf hingewiesen. Der Klient kann der Aufzeichnung vor der Sol'enra Session jederzeit widersprechen.
§ 9 Dokumentation
9.1 Der Sol'enra Practitioner dokumentiert die einzelnen Sitzungen gegebenenfalls in einer Handakte und/oder mittels Audio- bzw. Videoaufzeichnungen. Zweck dieser Dokumentation ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung sowie der Nachweis im Konfliktfall.
9.2 Die Dokumentation ist für den Klienten nach Abstimmung einsehbar. Auf Wunsch des Klienten kann vorab auf eine Dokumentation verzichtet werden.
9.3 Eine Veröffentlichung von Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Klienten nicht statt.
§ 10 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
10.1 Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Website) geschlossen werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
10.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Sol'enra Practitioner die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Klient dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
11.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung im Rahmen des rechtlich Zulässigen am nächsten kommt.
11.3 Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Mönchengladbach vereinbart.
